AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der OTR-Performance GmbH, im Folgenden OTR genannt

Stand 1.02.2019

§ 1 Allgemeines

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
  2. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Verbraucher.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
     

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Die Online-Bestellung stellt lediglich ein Angebot des Kunden an die Firma OTR zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Die Zugangsbestätigung der Bestellung per E-Mail stellt keine Annahme dar, sondern informiert den Kunden nur darüber, dass seine Bestellung bei der Firma OTR eingegangen ist. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme durch OTR dar. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch Versand der Ware bzw. bei Vorkasse durch Zahlungsaufforderung per E-Mail.
  3. Der Firma OTR steht es frei, Online-Bestellungen nicht anzunehmen. Die Firma OTR ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware ist die Firma OTR berechtigt, die Bestellung innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei der Firma OTR anzunehmen.
  4. Die Firma OTR ist berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.
  5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur fürden Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Firma OTR zu vertreten ist.
  6. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Die Erstattung der Gegenleistung (Zahlung) erfolgt immer auf dem gleichen Weg wir der Zahlungseingang.
  7. Die Vertragssprache ist deutsch.
     

§ 3 Lieferung

Die Ware wird an die vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert.
 

§ 4 Vergütung

  1. Der angebotene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich in Euro sowie bei Nichtausfuhr der Ware aus der EU inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Beim Versendungskauf versteht sich der Preis zuzüglich einer Versandkostenpauschale entsprechend § 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  2. Der Kunde kann nach seiner Wahl per Vorkasse, Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder per Nachnahme zahlen. Es stehen nicht alle Zahlarten für alle Länder zur Verfügung. Die Firma OTR behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Lieferungen ins Ausland können per Vorkasse, PayPal oder Kreditkarte bezahlt werden. Die Kreditkarte wird am Tage der Bestellung belastet.

  3. Es besteht ein Mindestbestellwert von 15,00 €.

  4. Kunden, die die Ware aus der EU ausführen, kann die Umsatzsteuer rückerstattet werden. Hierzu muss uns seitens des Kunden eine ordnungsgemäße, mit Zollstempel versehene Ausfuhrbescheinigung im Original vorgelegt werden. Im Falle einer Erstattung auf ein ausländisches Bankkonto hat der Kunde die anfallenden Überweisungskosten zu tragen.
     

§ 5 Versandkosten

  1. Der Kunde trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort der Niederlassung der Firma OTR.

  2. Die Versandkosten finden Sie unter: https://www.performanceparts.de/de/versand

  3. Bei Lieferungen per Nachnahme fällt zusätzlich ein Nachnahmeentgelt in Höhe von 2,00€ an. Der Kunde trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort der Niederlassung der Firma OTR.
     

§ 8 Gewährleistung

  1. Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Firma OTR ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmen leistet die Firma OTR für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadenersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadenersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 12 der AGB.

  3. Verbraucher haben der Firma OTR offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von 14 Tagen nach Empfang in Textform anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
    Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und der Firma OTRs erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware in Textform anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind der Firma OTR innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung in Textform anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

  4. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. 

  5. Die Firma OTR gibt gegenüber ihren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
     

§ 9 Rückgaberecht bei unbenutzter Ware

Die Firma OTR räumt dem Kunden unabhängig und neben dem Widerrufsrecht aus § 6 und § 7 ein 14-tägiges Rückgaberecht ab Lieferung der Ware ein. Dieses Rückgaberecht besteht nur bei nicht in Gebrauch genommener Ware. Soweit der Kunde eine "Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise" der Ware nach § 6 und § 7 vorgenommen hat, gilt dies nicht als Ingebrauchnahme.
 

§ 10 Rückgabe von Artikel mit Pfand und/oder Austausch

1. OTR bietet Artikel mit Pfand oder im Austausch gegen ein Altteil an. Der zu zahlende Pfandwert ist jeweils beim Kauf eines Austauschartikels angegeben. Dieser Betrag muss zuzüglich zum Kaufpreis des Artikels bezahlt werden. Es steht dem Kunden frei ein Altteil zurück zu senden.
Die Rücksendung des Altteils muss, wenn nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung erfolgen. Ansonsten steht es OTR frei die Auszahlung des Pfands zu verweigern oder zu kürzen.

2. Die Kosten der Rücksendung des Altteils geht zu Lasten des Kunden. Alternativ kann zur Rücksendung des Altteils bei unserem Kundenservice ein vorfrankiertes Rücksendeetikett angefragt werden. Die jeweiligen Rücksendekosten werden dann vom Pfandbetrag abgezogen. Rücksendekosten können je nach Land und Größe / Gewicht des Pfandartikels variieren.

3. Zustand des Altteils: Es dürfen an dem keine Teile fehlen, es darf nichts verrostet oder festgelaufen sein. Das eingeschickte Altteil muss dem gleichen Bauteil entsprechen, welches durch OTR geliefert wurde. Das Altteil muss zwingend in einem wiederverwendungsfähigen Zustand ohne funktionellen Schaden sein. Normale Gebrauchsspuren haben hierdrauf keinen Einfluss. Eine Minderung des Pfands behalten wir uns vor.


§ 11 Rückgabe von nach Kundenwunsch angefertigten Artikeln

Nach Kundenwunsch angefertigte Artikel unterliegen nicht dem gesetzlichen Widerrufsrecht. Die gilt z.B. für gefräste / gedrehte Sonderanfertigungen, Sitzbänke mit Farbwunsch, lackierten Bauteile, nach Kundenwunsch geferigte Brems-/Kupplungsleitungen, angefertigte Fahrwerkskomponenten oder speziell eloxierte Aluminiumbauteile. Wir behalten uns vor, die Bauteile auf Kulanz zurück zu nehmen, dies wird im Einzelfall geprüft.
 

§ 12 Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Firma OTR sowie die ihrer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrags nicht gefährdet wird, haften die Firma OTR sowie ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Firma OTR zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
 

§ 13 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum der Firma OTR. 

  2. Der Kunde ist verpflichtet die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat die Firma OTR unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware in Textform zu unterrichten. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. 

  3. Die Firma OTR ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben ist die Firma OTR berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 2 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
     

§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 

  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Firma OTR. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. .

  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

     

§ 15 Vertragsbedingungen zur OTR-Performance Garantieverlängerung

Die nachstehenden Bedingungen, welche Voraussetzungen und Umfang unserer Garantieverlängerung bei den Artikeln mit Garantieverlängerung beschreiben, lassen die gesetzlichen Gewährleistungspflichten des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Endabnehmer unberührt.

15.1 Geltungsbereich

15.1.1 Die Garantieverlängerung wird grundsätzlich nur bei Kauf durch einen ordentlichen Händler wirksam.

15.1.2 Die Garantieverlängerung gilt nur für den im Kaufbeleg genannten Erstkäufer und kann nicht übertragen werden.

15.1.4 Leistungen aus der Garantieverlängerung können nur gegen Vorlage des Originalkaufbelegs (mit Kauf- und/oder Lieferdatum) in Anspruch genommen werden.

15.2 Leistungsumfang

14.2.1 OTR-Performance behebt während der Dauer der Garantieverlängerung an dem auf der Kaufrechnung genannten Gerät unentgeltlich Material- und/oder Herstellungsfehler, wenn sie OTR-Performance unverzüglich nach Feststellung und innerhalb der Dauer der Garantieverlängerung angezeigt werden.

14.2.2 Die Garantieleistung erfolgt durch Instandsetzung, d.h. Reparatur oder Teiletausch nach Wahl von OTR-Performance. Ist eine Reparatur unwirtschaftlich oder unmöglich, tauscht OTR-Performance das Gerät anstelle einer Instandsetzung in ein gleichwertiges Austauschgerät um. Ersetzte Teile sowie ausgetauschte Geräte gehen in das Eigentum von OTR-Performance über.

14.2.3 Liegt kein Garantiefall vor, werden dem Auftraggeber die Kosten für Reparaturen und andere erbrachte Leistungen nach den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt. Weist der Auftraggeber nach, dass er aufgrund der konkreten Umstände nicht erkennen konnte, dass kein Garantieanspruch bestand, verzichtet OTR-Performance auf die Kostenerstattung.

14.2.4 Herstellergarantie und Garantieverlängerung lassen Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer unberührt.

14.2.4 Das Gerät muss zur Überprüfung / Reparatur / Austausch kostenfrei an die auf dem Kaufbeleg angegebene Adresse geschickt werden. Eine Übernahme der Versandkosten durch die OTR-Performance wird ausgeschlossen. Der Rückversand des Gerätes innerhalb Deutschlands erfolgt auf Kosten der OTR-Performance GmbH. Bei Käufern ausserhalb Deutschlands trägt der Käufer die Versandkosten.

15.3 Laufzeit und Übertragbarkeit

14.3.1 Mit der OTR-Performance Garantieverlängerung übernimmt OTR-Performance direkt im Anschluss an die gesetzliche Gewährleistung die unter Ziffer 14.2 genannten Leistungen für einen Zeitraum von 3 Jahren.

14.3.2 Erbrachte Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantielaufzeit noch setzen sie eine neue in Gang.

15.4 Ausschlüsse und Wegfall der Garantieleistungen

Der Leistungsumfang der OTR-Performance Garantieverlängerung erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile (z.B. Glas, Kunststoff oder Glühlampen) oder geringfügige, nicht gebrauchsrelevante Abweichungen. Ferner sind Transportschäden sowie Schäden aufgrund natürlichen Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung, mangelnder Pflege, Nichtbeachtung der Bedienungs- und Montagehinweise, nicht haushaltsüblicher Nutzung oder Schäden aufgrund durch den Garantienehmer oder Dritte vorgenommener Veränderungen oder Reparaturen nicht von der Garantieverlängerung umfasst.

15.5 Haftung

Weitergehende oder andere Ansprüche – insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden – werden durch diesen Vertrag nicht begründet.

15.6 Abwicklung eines Garantiefalls

15.6.1 Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an die OTR-Performance GmbH

  • per Telefon unter 0221-768 07 85
  • oder per Email an die info@performanceparts.de

Zur Erleichterung der Auftragsabwicklung benötigen wir die Angaben auf dem Originalkaufbeleg .

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